Feuer - Explosion
An der kalten Brandstelle stellen sich meist folgende Schäden dar:
- Thermische Schäden
- Kontamination von Oberflächen durch Rauchgaskondensate
- Löschwasserschäden
- Mechanische Schäden aus Überdruck, Unterdruck sowie Löschangriff oder Teileinstürze
- Jede kalte Brandstelle ist so lange der höchsten Gefährdungsklasse nach VDS 2357 zuzuordnen, bis ein Sachverständiger eine niedrigere Gefährdung einstuft.
- Abbrandstoffe und Beaufschlagungen sind als Gefahrstoffe einzustufen.
- Tragfähigkeit und Begehbarkeit von Räumen und Bauteilen ist zu beurteilen.
- Trocknungs- und Schutzmaßnahmen sind einzuleiten.
- Geeignete und den Vorgaben des öffentlichen Interesses sowie des Arbeits- und Gesundheitsschutz folgende Dekontaminierungen, Reinigungen und Sanierungen sind zu planen.
Wir arbeiten hier vor allem nach den Vorgaben der VDS- Richtlinie 2357 in der jeweils neuesten Auflage.