Erste Maßnahmen- wichtige Tipps
- Kein Gebäudeschaden rechtfertigt die Gefährdung von Leib und Leben!
- Nach der Beachtung von Pkt. 1. gilt aber:
Maßnahmen zur Minimierung von Schäden sind nicht nur wichtig, sondern Sie sind dazu verpflichtet!
Die Kosten für diese Sofort- /Schutzmaßnahmen übernehmen in der Regel die Versicherer.
Allerdings ist die Angemessenheit der Maßnahme und damit entstandener Kosten ein Kriterium der späteren Prüfung und Bewertung. - Gehen Sie wirtschaftlich einfach so vor, als ob Sie alles selber bezahlen müssten, dann sind Sie in der Regel auf der sicheren Seite! - Melden Sie versicherte Schäden (Feuer, Wasser, Hagel, Sturm usw.) so schnell wie möglich dem eigenen Sachversicherer (Hier Gebäudeversicherung).
Auch bei klar erkennbarem Fremdverschulden erfüllen Sie hier so genannte Obliegenheitspflichten und ersparen sich spätere Vorwürfe.
Welche Versicherung dann wie, und in welchem Umfang den Schaden reguliert, kann der Laie vorab in der Regel nicht einschätzen.
Versicherer greifen auch schnell auf erfahrene Sachverständige und Fachfirmen zurück, die Sie selbst über die „Gelben Seiten“ kaum finden. - Auch das ist wichtig, denn mit der technischen Spezifik eines Sonderschaden kennt sich der "gute Handwerker um die Ecke" nicht immer aus! - Wenn möglich halten Sie bei Ortsterminen Bauunterlagen und Zeichnungen für die Sachverständigen, Regulierer und Fachfirmen bereit, dass erleichtert und beschleunigt häufig die richtigen Entscheidungen und Kommunikation für die Arbeiten.
- Wie oft habe ich wichtige Zeit verloren, nur weil ich mich durch ein Gewirr von fehlenden und falschen Aussagen an mühselig die Wahrheit heranarbeiten musste. (Kein weiterer Kommentar dazu.)
Doch ein Hinweis sei erlaubt:
Regulierer und Sachverständige beschäftigen sich täglich mit den einschlägigen Schäden und können sich technisch durchaus erklären, was gehört dazu und was nicht! - Warum müssen bei Versicherungsschäden viele Handwerker immer so phantasievolle Aufmaße, Technologieansätze und Einzelpreise erfinden?
Nur weil eine kurzfristige Havarie eingetreten ist, und weil eine Versicherung bezahlt, bewegen wir uns doch auf dem regionalen Territorium. Es gibt also keinen Grund für doppelte Preise und endlose Problempositionen in der Kalkulation. Für Sie als Geschädigten entstehen meist daraus nur Probleme und eine verzögerte Regulierung. Also unterstützen Sie diesen Unfug nicht! Was gemacht werden muß, wird auch gemacht.